Three acts (Otto Mueller)

Otto Mueller (1874–1930) schuf Three acts.

Three acts von Otto Mueller
Three acts von Otto Mueller. Gemeinfreiheit

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Three acts im Überblick

Titel
Three acts
Künstler
Otto Mueller (1874–1930)
Geburtsjahr des Künstlers
Lubawka, Polen

Hochauflösende Bilder von Three acts

Three acts von Otto Mueller
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Gemeinfrei: Der Künstler verstarb im Jahr 1930.

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Urhebernachweis

Otto Mueller, Three acts. Gemeinfreiheit

Fragen zu Three acts, beantwortet

Ist "Three acts" gemeinfrei?

Die urheberrechtliche Situation für "Three acts" von Otto Mueller: Das Werk ist gemeinfrei – das Urheberrecht ist abgelaufen. Dies bestimmt, ob Reproduktionen des Bildes frei erstellt werden dürfen.

Wer hat "Three acts" geschaffen?

Der Künstler hinter „Three acts“ ist Otto Mueller. Das Werk ist unter dem Namen von Otto Mueller katalogisiert.

Ist "Three acts" von Otto Mueller gemeinfrei, und warum?

"Three acts" von Otto Mueller ist gemeinfrei – das Urheberrecht ist abgelaufen. Die Schutzfrist des Urheberrechts beginnt mit dem Tod des Künstlers im Jahr 1930.

Über den Künstler, Otto Mueller

Otto Mueller

1874–1930, Polen

Otto Mueller

Frühe Jahre und Ausbildung Otto Müller, ein deutscher Maler und Grafiker, wurde am 16. Oktober 1874 in Liebau (heute Lubawka, Kamienna Góra County), Kreis Landeshut, Schlesien, Polen geboren. Zwischen 1890 und 1892 absolvierte er eine Ausbildung im Lithographie in Görlitz und Breslau. Von 1894 bis 1896 studierte Müller an der Akademie der Bildenden Künste in Dresden und setzte seine Studien ab 1898 in München fort.

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