Three acts (Otto Mueller)
Otto Mueller (1874–1930) schuf Three acts.
Three acts im Überblick
- Titel
- Three acts
- Künstler
- Otto Mueller (1874–1930)
- Geburtsjahr des Künstlers
- Lubawka, Polen
Hochauflösende Bilder von Three acts
Gemeinfrei: Der Künstler verstarb im Jahr 1930.
Otto Mueller, Three acts. Gemeinfreiheit
Fragen zu Three acts, beantwortet
Ist "Three acts" gemeinfrei?
Die urheberrechtliche Situation für "Three acts" von Otto Mueller: Das Werk ist gemeinfrei – das Urheberrecht ist abgelaufen. Dies bestimmt, ob Reproduktionen des Bildes frei erstellt werden dürfen.
Wer hat "Three acts" geschaffen?
Der Künstler hinter „Three acts“ ist Otto Mueller. Das Werk ist unter dem Namen von Otto Mueller katalogisiert.
Ist "Three acts" von Otto Mueller gemeinfrei, und warum?
"Three acts" von Otto Mueller ist gemeinfrei – das Urheberrecht ist abgelaufen. Die Schutzfrist des Urheberrechts beginnt mit dem Tod des Künstlers im Jahr 1930.
Über den Künstler, Otto Mueller
1874–1930, Polen
Otto Mueller
Frühe Jahre und Ausbildung Otto Müller, ein deutscher Maler und Grafiker, wurde am 16. Oktober 1874 in Liebau (heute Lubawka, Kamienna Góra County), Kreis Landeshut, Schlesien, Polen geboren. Zwischen 1890 und 1892 absolvierte er eine Ausbildung im Lithographie in Görlitz und Breslau. Von 1894 bis 1896 studierte Müller an der Akademie der Bildenden Künste in Dresden und setzte seine Studien ab 1898 in München fort.